Die Schwangerschaftskonfliktberatung basiert auf dem Grundgesetz und dem Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Wir nehmen Sie in Ihrer Konfliktsituation an und versuchen mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten zu finden.
Wir beraten nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 219 StGB.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung soll Perspektiven eröffnen für ein Leben mit dem Kind. Gemeinsam mit der schwangeren Frau, gerne auch mit dem Partner oder bei Minderjährigen mit den Eltern, suchen wir nach Lösungsmöglichkeiten für die verschiedensten Konflikte und Probleme. Die Beratung wird ergebnisoffen ( vgl. § 5 Abs. 1 SchKG) geführt. Sie soll ermutigen zum Fortsetzen der Schwangerschaft, ohne die schwangere Frau zu bevormunden oder zu belehren. Durch die Beratung soll die Frau unterstützt werden eine eigenverantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. In der Beratung werden, abgestimmt auf den Einzelfall, medizinische, soziale und juristische Informationen gegeben. Die Rechtsansprüche von Mutter und Kind werden dargelegt, ebenso mögliche praktische Hilfen. Der Schwangeren wird das Angebot unterbreitet sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind oder bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen ( vgl. § 5 Abs. 2 SchKG).
Im Einverständnis mit der schwangeren Frau können zur Beratung auch der Partner, die Eltern oder andere nahestehende Personen mit einbezogen werden.
Nach Abschluss der Schwangerenkonfliktberatung stellen wir auf Wunsch der Schwangeren eine Beratungsbescheinigung gem. § 7 SchKG aus.
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